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40 Jahre |
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Presseinformation
hierzu vom 25.10.2007
Die ABI ist beim Vereinsregister des Gemäß
§ 2.2 der Satzung der ABI gehört es zu den Aufgaben des Vereins, im gesamten
Bereich der Bildung und der Information der Verbraucher, vor allem im Bereich
des gewerblichen Unterrichts einschließlich des Fernunterrichts und im
Gesamtbereich des Vertriebs von Büchern, Bildungsprogrammen, Lernmitteln,
Zeitschriften und sonstigen Druckschriften den lauteren Geschäftsverkehr im
Verbraucherinteresse zu fördern und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang
mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Die Information der
Verbraucher besteht insbesondere darin, die Interessen der Verbraucher durch
Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Der Vorstand der ABI besteht aus drei Personen:
Der Verein Aktion Bildungsinformation e.V. ist in die vom Bundesministerium für Justiz geführte Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragen und somit gemäß § 4 Abs. 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) seit dem 6.3.01 eingetragen und somit legitimiert, in ihrem satzungsmäßigen Tätigkeitsbereich gegen unlautere Werbung (UWG) und gegen nach den § 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie gegen andere verbraucherschutzwidrige Praktiken vorzugehen, Unterlassung und Widerruf verbraucherschutzwidriger Praktiken zu verlangen und, wenn erforderlich, wegen derartiger Gesetzesverstöße gegen Anbieter von Direktunterricht, Fernunterricht, Sprachreisen, Gastschulaufenthalten und von sonstigen Bildungsprogrammen zu klagen. So war die ABI in dem vom BGH unter dem Aktenzeichen VII ZR 191/85 am 06.03.1986 entschiedenen Verfahren klagende Partei. In diesem Verfahren hat die ABI durchgesetzt, dass ein Verbraucher nur dann Vorauszahlungen für Pauschalreisen leisten muss, wenn er zumindest gleichzeitig so genannte qualifizierte Reiseunterlagen erhält, die ihm direkte Ansprüche gegen die einzelnen Leistungsträger verschaffen. Die Abmahn- und Klagebefugnis der ABI ist damit in diesen Bereichen gesetzlich bestätigt. Außerdem klärt die ABI Verbraucher über ihre Rechte gegenüber kommerziellen Veranstaltern von Bildungsmaßnahmen auf und erteilt auch individuellen rechtlichen Rat. Der Präsident des Amtsgerichtes Stuttgart hat der ABI die Zulassung zur Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des Schuldrechts erteilt.
Im
Rahmen ihrer Verbraucherschutztätigkeit befasst sich die ABI auch kritisch mit
so genannten Sekten und Psychogruppen, insbesondere mit der
Scientology-Organisation, da gerade diese Organisationen ihre Ideologien häufig
unter dem Tarnmantel einer Bildungsmaßnahme verbreiten. Für diesen Teil ihrer
Tätigkeit erhält die ABI schon seit Jahren nicht unerhebliche finanzielle
Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg.
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Leistungsbilanz der Aktion
Bildungsinformation e. V. |
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Statistische Zusammenstellung über die |
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III. Bereich Beschwerden, Rechtliche Hilfe:
IV./V. Bereich Betreuung, Förderkurse:
Vl. Bereich Broschüren, Dokumentation, Statistik:
VII. Bereich Finanzen, Personalstand:
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Tätigkeit der ABI im
Bereich der |
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Marktbeobachtung
Rechtsberatung und Rechtsbesorgung
Information der Öffentlichkeit
siehe hierzu
2005
2004
2003
2002
2001
2000
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Weitere Informationen unter | Aufgabenprofil | Organisationstruktur | Kontaktinformationen | |
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