Stuttgart,
8. Juli 2003:
Die
Stuttgarter Verbraucherschutzorganisation Aktion Bildungsinformation e.V.
(ABI) hält die rechtliche Situation der Verbraucher auf dem Psycho- und dem
Teilbereich des Esoterikmarktes für unzureichend und eine gesetzliche
Regelung für längst überfällig
Das
erklärten heute der Vorsitzende der Stuttgarter
Verbraucherschutzorganisation, Dipl. Ing. Eberhard Kleinmann und Dr. Helga
Lerchenmüller, Leiterin der Abteilung Recht der ABI, auf einer
Pressekonferenz in Stuttgart. Hintergrund ihrer Forderung nach einer
staatlichen Regelung ist ein in den letzten Jahren überproportionaler
Anstieg tausender von dubiosen Offerten, der insbesondere private
Verbraucher, aber auch die Verantwortlichen in Wirtschaftsunternehmen stark
verunsichert hat.
Die
Angebote reichen dabei von Seminaren und Kursen zur
Persönlichkeitsentwicklung, Unternehmens- und Managementberatung,
Strukturvertrieben, Multi-Level-Marketing-Systemen bis zu
Schneeballsystemen. Zu diesen Formen gehören auch Gruppierungen, die dem
Nutzer eine Mischung aus dem "Traum vom großen Geld",
Weltanschauung, Lebenshilfe und Esoterik bieten.
Tatsächlich finden kaum Kontrollen und Prüfungen durch Sachverständige
hinsichtlich Qualität, Integrität und Transparenz der am Markt angebotenen
Kurse und Dienstleistungen statt. "Fehlende gesetzliche Vorgaben und
Mindeststandards machen es selbst dem aufgeklärten Verbraucher schwer, eine
richtige Konsumentenentscheidung zu treffen", sagte Kleinmann.
Dringend
erforderlich sei es deshalb, für die Anbieter Mindeststandards der
Vertragsurkunde festzuschreiben und sie bei Verstößen auch zivilrechtlich
zur Verantwortung zu ziehen.
Aus Sicht der ABI sollte ein eigenständiger Gesetzentwurf der
Landesregierung von Baden-Württemberg im Bundesrat eingebracht werden.
<siehe
hierzu die aktuelle ABI INFO vom 08. Juli 2003 im PDF -
Format>
Eberhard
Kleinmann
Vorsitzender |
Sean Lorenz
Pressesprecher |