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PRESSEINFORMATION NEUE PROZESS - ERFOLGE |
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der
AKTION BILDUNGSINFORMATION E.V. E-mail: info@abi-ev.de |
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In ihrem Kampf gegen rechtlich unzulässige Geschäftsbedingungen hat die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation ABI e.V. in Stuttgart, dieses Jahr bereits einen zweifachen Gerichtserfolg errungen. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Anerkenntnisurteil vom 17.01.07 (AZ 12 0 139 / 06) die Firma Kompass-Sprachreisen GmbH verurteilt, u.a. eine Klausel zu unterlassen, die eine Haftungsbeschränkung bis zum dreifachen Reisepreis zulässt, auch wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen Leistungsträger verursacht wurde. Das Landgericht Köln hat mit Versäumnisurteil, zugestellt am 07.03.07 (AZ: 26 0 446/06) die Firma Eurocentres Fremdsprachen GmbH verurteilt, folgende Klausel zu unterlassen:
sowie die Klauseln
und
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot wurde den
Firmen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EURO, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6
Monaten angedroht.
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Lesen Sie hierzu auch unsere
CHECKLISTE SPRACHREISEN |
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Ratgeber der AKTION BILDUNGSINFORMATION e.V. zu
Sprachreisen und
Schüleraustausch bzw. Sprachaufenthalten im Ausland:
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