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Themenübersicht:
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- Ratschläge zur Vorbereitung und zum Gelingen
des Programms
- Wie
unterscheiden sich Sprachreise-Veranstalter
und -vermittler?
- Merkmale
für korrekte Sprachreisen
- Direktbuchungen
bei ausländischen Sprach- und Hochschulen
- Gastschulbesuch (High School) im Ausland
- Die
Sicherheit ausländischer Austauschschüler
und Hinweise und Richtlinien für die Eltern von
Gastschülern.
- Telefonischer Beratungsdienst der ABI
bei Sprachreisen/ Gastschulbesuch

die Ratschläge als PDF zum Ausdrucken
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Ratschläge bei Sprachreisen zur Vorbereitung und zum Gelingen des
Programms:
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Nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot, auch wenn es noch so
verlockend beschrieben und günstig ist. Qualität hat ihren Preis und
"Schwarze Schafe" gibt es auch in dieser Branche. Fordern Sie
stattdessen mehrere Angebote an, vergleichen Sie Preise und Leistungen.
Es lohnt sich, auch finanziell gesehen.
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Buchen Sie keine Sprachreise ohne schriftliches Angebot mit genauer
Preis- und Leistungsbeschreibung sowie Vorlage der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Bedingungen, die die Reise regeln.
- Um sich auf diese Bedingungen berufen zu können, muss der
Reiseveranstalter die Bedingungen zuvor mit seinem Vertragspartner
rechtswirksam vereinbaren bzw. zur Kenntnis bringen.
Wenn keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Buchung vorhanden,
kann sich der Reiseveranstalter nicht später aus sie berufen und z.
B. Vorauskasse verlangen.
- Ist die Höhe der Zusatzkosten z.B. Reisekosten, Saisonaufpreise,
Transfer, Ausflüge, Lehrmittel, Energiekosten bei
Gemeinschaftsunterkunft, Versicherung, etc. bekannt?
- Zahlen Sie kein Geld ohne Buchungsbestätigung über die Sprachreise mit
genauer Beschreibung der Leistungen. Ansonsten fehlt Ihnen bei evtl.
Beschwerden die Anspruchsgrundlage.
- Sie sparen Geld, wenn Sie den Kurs nicht in der
Hauptsaison und nicht
in Hauptstädten buchen.
- Favorisieren Sie die Buchung bei einem deutschen
Sprachreiseveranstalter, der nach deutschem Reiserecht arbeitet, das ihn
verpflichtet, den Reisepreis gegen Insolvenz abzusichern. Bei einem
evtl. Konkurs des Veranstalters ist dann Ihr Geld nicht verloren.
- Nicht der deutsche Sprachreiseveranstalter, sondern die
ausländische
Sprachschule mit ihren Geschäftsbedingungen ist Ihr Vertragspartner,
wenn Sie bei einem Vermittler buchen. Dann gilt Landesrecht
- wichtig
bei Beschwerden.
- Buchen Sie keine Sprachreise ohne den Namen der ausländischen
Sprachschule zu kennen. Informieren Sie sich bei der ABI über das
Ansehen dieser Schule.
- Wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Anbieters bestehen, fragen
Sie bei der Sprachschule nach, ob eine Zusammenarbeit mit dem Anbieter
besteht.
(Anlass dieses Ratschlages ist der Fall, dass die bei einem Vermittler
bezahlte Sprachreisen-Buchung offenbar an die Sprachschule nicht
weitergeleitet wurde).
Befragen Sie Ehemalige, gehen Sie im Internet auf Suche nach
Erfahrungsberichten.
- Daher nie eine Sprachreise buchen, ohne zu wissen, an welcher
Sprachschule der Unterricht stattfindet.
- Klicken Sie bitte den Punkt "Aktuelle Informationen" und "Presse" der ABI - Seiten an, damit Sie auf dem neuesten Stand sind.
http://www.abi-ev.de/presse
http://www.abi-ev.de/tips.htm

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- Wie unterscheiden sich Sprachreise-veranstalter und -vermittler?
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Artikel 2 der Richtlinie
90/314 EWG vom 13.6.1990 über
Pauschalreisen, zu deren Umsetzung § 651a BGB dient,
definiert eine Pauschalreise als eine im Voraus festgelegte
Verbindung von mindestes zwei näher spezifizierten Reise-
Leistungen.
a) Veranstalter:
Ein Vertrag über eine Sprachreise mit Unterbringung z.B. in
einer Gastfamilie unterliegt den Vorschriften des § 651a ff. BGB
(Pauschalreiserecht), da sich der Veranstalter im Vertrag mit dem
Reisenden zur Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem
Gesamtpreis in eigener Verantwortung
verpflichtet, d.h. er haftet für seine Leistungen und für die Leistungen
seiner Erfüllungsgehilfen (Sprachschule). Zu den Aufgaben der
Sprachschule gehört insbesondere der Unterricht und die
Unterkunftsbesorgung sowie die Freizeitorganisation bzw. Betreuung bei
Kindern und Jugendlichen.
b) Vermittler:
Ein Vermittler übernimmt lediglich die
Vermittlung eines Vertrages über Reiseleistungen zwischen dem
Reisenden und dem Leistungsträger, z.B. der Sprachschule bzw. mit
mehreren Leistungsträgern. Er übernimmt jedoch
nicht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der
Leistungen.
Bereits aus dem Anmeldeformular geht hervor, dass lediglich die
Vermittlung mit namentlich genannten Leistungsträgern erfolgt.
Zusammenfassung:
Wenn Sie den Vertrag bei einem Veranstalter buchen, wird der
Vertrag nach deutschem Recht
abgeschlossen. Wenn Sie den
Vertrag über einen Vermittler abschließen, gilt für den Vertrag
das jeweilige Landesrecht.
Evtl. Beschwerden, Schadensersatzforderungen
sind bei Buchung über einen Veranstalter an ihn direkt zu stellen. Bei
der Buchung bei einem Vermittler sind sie an die Sprachschule im Ausland
zu stellen. Klagen sind am Rechtssitz des Veranstalters oder am
Rechtssitz der ausländischen Sprachschule zu stellen.
Nach § 651 k BGB kann der Reiseveranstalter Zahlungen auf den
Reisepreis nur bei Aushändigung eines Reisepreis-Sicherungsscheins
fordern. Dies muss aus den Zahlungsbedingungen hervorgehen.
Aber auch der Reisevermittler kann keine
Zahlungen auf den Reise- Preis z.B. als Anzahlung ungesichert anfordern.
Zur
Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung durch ein
Reisebüro siehe Urteil des BGH, Urteil vom 30.9.2010 - Xa ZR 130/08,
abgedruckt in NJW 9/2011, 599, 600.
Ob Veranstalter oder Vermittler, wenn Kundengelder veruntreut wurden,
hilft nur eine Strafanzeige. Daher möglichst nie Gelder weit im voraus
bezahlen.
Unter
http://www.fvw.de
Button „Infos für Expis“, dann
„Reiseveranstalterregister“ können Sie feststellen, ob und mit welcher
Versicherung der Anbieter eine Insolvenzversicherung oder
Konkursausfallversicherung abgeschlossen hat und damit als
Reiseveranstalter zu bewerten ist.
Ob Anbieter, die einen Vertrag über mindestens zwei Reiseleistungen
lediglich an eine Sprachschule vermitteln,
nicht auch als Veranstalter gemäß den §§ 651a ff BGB einzustufen sind,
und damit mehr Rechtssicherheit für den Reisenden geboten wird, muss
wohl gerichtlich geklärt werden.
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- Merkmale für korrekte Sprachreisen:
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(auszugsweise, die vollständigen "Merkmale" mit Checkliste befinden sich
in den ABI - Sprachreisen - Broschüren).
a) Sprachreisen-Angebot:
- Liegt Ihnen eine genaue Beschreibung der Leistungen vor, möglichst in
Form eines Kataloges, zusätzlich im Internet.
Fordern Sie bitte den Katalog an. Hier stehen die Leistungen fest.
Stehen sie nur im Internet, können sie jederzeit geändert werden.
Sprachreisen-Angebot:
- z.B. Unterrichtsdauer/Unterrichtseinteilung:
- für Erwachsene:
Wollen Sie das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden,
20 Unterrichtsstunden pro Woche mit max. 12 Teilnehmern,
berufsbedingte Intensivkurse sollten mindestens 30 Unterrichtsstunden
pro Woche umfassen mit max. 8 Teilnehmern in der Gruppe.
- für Schüler:
Bevorzugen Sie eine Gruppenreise, von Deutschland aus zusammen mit
Betreuern, Lehrern, per Bus, Unterricht in der deutschen Gruppe oder
als. selbstständige Flugreise mit Ziel internationale Sprachenschule.
Beide Varianten werden von Sprachreiseveranstaltern angeboten. Für
reiseunerfahrene Schüler ist die betreute Busreise zu empfehlen, da sie
mehr "Nestwärme" bietet,
von der Sprachförderung her der Unterricht zusammen mit Schülern aus
aller Welt.
- für Schüler:
Bei Sprachreisen für Schüler (ausgenommen Intensivkurse) sollte der
Unterricht mindestens 15 Unterrichtsstunden pro Woche mit max. 15
Teilnehmern pro Gruppe umfassen.
Entscheidend für den Lernerfolg ist, dass der Schüler der Gruppe
zugeteilt wird, die seinem Sprachniveau und seinen Vorstellungen
entspricht.
Nur ein gründlicher schriftlicher und mündlicher Einstufungstest vor Ort
bringt den Erfolg (kein Selbsteinstufungstest).
- Unterkunft:
Bei rund 80 % der Sprachreisen sind die Schüler in sogenannten
Gastfamilien untergebracht. Insbesondere in der Sommerzeit und in
Touristenhochburgen häufen sich die Beschwerden.
Für den Lernerfolg ist wichtig, als einziger Deutschsprechender
untergebracht zu werden.
Die Unterkunft sollte sich in der Nähe der Unterrichtsstätte befinden.
Optimal ist eine Entfernung bis zu 20 Minuten Fußweg.
- Betreuung/Freizeit:,
Die Betreuung der jugendlichen Sprachschüler ist ein ganz wesentlicher
Bestandteil der Sprachreisen. Ein telefonischer Notrufdienst reicht
nicht. Die Freizeitaktivitäten haben bei jugendlichen Sprachschülern
einen hohen Stellenwert. Freizeit und Heimweg nach dem Discobesuch
müssen betreut, werden.
b) Sprachreisen-Vertrag:
- Hat der Veranstalter in Deutschland seinen Rechtssitz?
- Wird bereits mit der Buchungsbestätigung der Sicherungsschein
ausgehändigt? (Beleg über eine abgeschlossene Insolvenzversicherung des
Veranstalters gemäß § 651 k BGB).
- Besteht kein Rücktrittsrecht des Veranstalters vor Reisebeginn?
- Bietet der Veranstalter Festpreise an (behält sich also nicht vor,
nach Vertragsabschluss die Preise zu erhöhen).
- Beträgt die Anzahlung nicht mehr als 10 % des Reisepreises? Wird der
Restbetrag nicht früher als 4 Wochen vor Reisebeginn gefordert?
- Beträgt die maximale Stornopauschale nicht mehr als maximal 50 %? bzw.
10 % bei Rücktritt 30 Tage vor Reisebeginn?
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- Direktbuchungen
bei
ausländischen Sprach-
oder Hochschulen:
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Als Erwachsener, häufig auch schon ab 16 Jahren, haben Sie auch die
Möglichkeit, den Sprachkurs bei einer ausländischen Sprach- oder
Hochschule direkt zu buchen. Dieses Vorgehen hat Vorteile, aber auch
Nachteile.
Ratschläge bei Direktbuchungen bei ausländischen Sprach- und
Hochschulen:
- Wenn nicht in den Zahlungsbedingungen vorgesehen: Versuchen Sie zu
vereinbaren, die Kurs- und Unterkunftskosten erst bei - besser während -
des Kurses zu bezahlen.
- Kennen Sie die Sprachschule? Ist sie von offizieller Seite anerkannt?
(z.B. in Großbritannien vom British Council)
- Bietet die Sprach- oder Hochschule einen Unterkunftsservice an?
- Liegen Ihnen die Geschäftsbedingungen vor?
Enthalten diese Geschäftsbedingungen keine Klausel wie "jederzeitiges
Änderungsrecht der Leistungen".
(Damit können Kurse zusammengelegt oder Unterrichtsstunden reduziert
werden, wenn nicht genügend Teilnehmer vorhanden sind).
In fast allen ABI - Broschüren befindet, sich eine Marktübersicht mit
Preisen und Leistungen von ausländischen Sprach- und Hochschulen.
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Gastschulaufenthalt
(High School) im Ausland:
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Ca. 15.000 Schüler und Schülerinnen
im Alter von i.d.R. 15 bis 18 Jahren
besuchen nach Abschluss der 9. Klasse bzw. 10. Klasse Gymnasium (bei G9)
eine allgemeinbildende Schule im Ausland mit Unterkunft in einer Gastfamilie.
Das Programm kann zur vollsten Zufriedenheit verlaufen. Aus dem Traum
kann jedoch auch ein Albtraum werden, beginnend mit der verspäteten
Abreise und endend mit dem vorzeitigen Programmabbruch, freiwillig oder
unfreiwillig.
Nachfolgend unser Rat zur
Vorbereitung und zum Gelingen des Programms:
(auszugsweise aus den "Merkmalen für korrekte High School-Besuche")
![Inhaltsübersicht zur Broschüre, zum Ausdrucken (bitte anklicken) [wird mit Java gestartet]](art71mi.gif)
Die vollständigen Merkmale und Checklisten befinden sich in den
ABI -Broschüren "Schuljahresaufenthalte USA" und "Schüleraustausch
weltweit"
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Hat der Veranstalter seinen Gerichtsstand in Deutschland?
- Wird ein Vertrag nach deutschem Reiserecht abgeschlossen?
(§ 651 a ff.
BGB) inkl. dem Gesetz über Gastschulaufenthalte gemäß
§ 651 l BGB inkl.
der Absicherung des Reisepreises, durch eine lnsolvenzversicherung
- im
weiteren siehe Punkt "Sprachreisen-Vertrag"
der Merkmale für korrekte
Sprachreisen.
- Wird der Vertrag erst mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten
abgeschlossen?
- Ist bei Zahlung von Schul- und Unterkunftsgeld der Name der Schule in
den Vertrag aufgenommen? Sind zumindest Vorgaben zur Gastfamilie
möglich? (entfällt bei dem öffentlichen High School-Programm in den USA,
da hier weder Schul- noch Unterkunftsgeld anfällt).
- Führt der Veranstalter ein persönliches Auswahl- und
Bewerbungsgespräch durch? Wird ein Sprachtest durchgeführt?
- Findet eine intensive Vorbereitung auf das Programm durch
schriftliches Material und zumindest durch 2
Vorbereitungs-/ Einführungsveranstaltungen statt?
- Klärt der Veranstalter über die Programme auf? Verweist er auf
Probleme?
- Arbeitet der Veranstalter mit anerkannten Organisationen zusammen?
(die in den USA vom US State Department anerkannt sind und die Form und
Standards von CSIET erfüllen (Council an Standards for International
Educational Travel)
- Werden diese Organisationen vom Veranstalter benannt?
- Sehen die Programmregeln kein Besuchs-, Handyverbot oder
Telefoneinschränkung vor?
(Diese Regeln sind ernst zu nehmen. Es liegen uns einige Beschwerden
vor, dass Schüler erhebliche Probleme wegen zu vieler Telefonate hatten
bis hin zum Programmabbruch).
- Findet ein Nachbereitungsseminar statt?
- Wirbt der Veranstalter realistisch und sachbezogen, z.B. nicht mit
"Garantien"?
- Bei Programmen mit Schul- und Unterkunftsgeldzahlung:
Werden bei einem
freiwilligen Rücktritt Schul- und Unterkunftsgeld erstattet? Und wenn
ja, in welcher Höhe?
Fällt bei einem Gastfamilienwechsel keine erneute Bezahlung der
Gastfamilie an? Da monatlich rund 500 EUR für Unterkunft und Verpflegung
anfallen können, können erneut hohe Kosten anfallen.
- Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich für einen Gastschulaufenthalt
entscheiden, klären Sie mit Ihrem Schulleiter ab, ob er z.B. wegen G8
sinnvoll ist. Informieren Sie sich bei Ehemaligen, im Internet und nicht zuletzt bei der ABI, welche
Erfahrungen vorliegen. Dieser Rat gilt für alle Programme.
- Sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) online eingestellt bzw. werden
diese dem Interessenten auch bei einer (zunächst)
unverbindlichen Bewerbung zum Programm zur Verfügung
gestellt?
- Räumt sich der
Veranstalter kein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor
Reisebeginn ein?
Ein
ganz wichtiger Aspekt für die erfolgreiche Durchführung des
Programms ist die Arbeit des ausländischen Partners. Wie
werden Beschwerden seitens der Gastschüler behandelt? Ist ein
berechtigter Gastfamilienwechsel möglich?
Weitere Infos unter „Aktuelle
Informationen“ und „Presse“.
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Die Sicherheit
ausländischer Austauschschüler und Hinweise und Richtlinien für die
Eltern von Gastschülern:
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| Auszugsweise
Übersetzung der vom Komitee für die Sicherheit ausländischer
Austauschschüler auf der Webseite
www.csfes.org
ausgegebenen Informationen, Hinweise und Richtlinien für die
Eltern von Gastschülern.
Übersetzung von Textteilen der Seite
http://www.csfes.org/page9.html
CSFES Committee for Safety of Foreign Exchange Students |
Suche und
Auswahl
einer Austauschorganisation:
Das CSFES wird immer wieder von Eltern gebeten,
Empfehlungen bezüglich geeigneter Austauschorganisationen zu
erteilen. Es ist dem CSFES nicht möglich, derartige Empfehlungen
auszusprechen; dennoch schlagen wir die folgenden Vorgehensweisen
vor:
Verfahren zur Überprüfung des Fingerabdrucks
bzw. des kriminellen Hintergrunds:
Befragen Sie die Austauschorganisation, ob sie
ein Verfahren zur Überprüfung des Fingerabdrucks bzw. des
kriminellen Hintergrunds durchführt. Fällt die Antwort negativ aus,
so suchen Sie nach einer anderen Austauschorganisation.
Das Verfahren zur Überprüfung des Fingerabdrucks wurde terminlich
verschoben, um weitere Tatsachenfeststellungen und Analysen zu
ermöglichen (ABI
- Broschüre Schuljahresaufenthalte USA, Seite 216).
Notfälle:
Überprüfen Sie, wie effizient die
Austauschorganisation auf Notfälle reagiert, vor allem am Abend, an
Wochenenden und Feiertagen und während der Ferien. Besorgen Sie sich
die in solchen Fällen anzurufende Notfallnummer. Daraufhin rufen Sie
unter dieser Nummer an. Die jeweilige Antwort wird Sie erkennen
lassen, ob es sich um eine verantwortungsbewusst handelnde
Organisation handelt.
Überprüfung des Schülerprofils:
Auf welche Kontrollmechanismen treffen Sie beim
Durchlesen der Homepage der Austauschorganisation, um einen leichten
Zugang zum Schülerprofil zu verhindern? Sind persönliche
Informationen zusammen mit dem Foto des Schülers leicht zugänglich?
Würden Sie diese Methode für Ihr durch die Austauschorganisation zu
platzierendes Kind befürworten?
Es treten immer häufiger Sexualtäter in Erscheinung, die Kinder über
das Internet gezielt aussuchen. Deshalb ist dem CSFES dieser Punkt
wesentliches Anliegen.
Gastfamilieninformationen:
Wenn Sie schon an einem Punkt angelangt sind, an
welchem Sie von Seiten der Austauschorganisation das
Informationspaket bezüglich der voraussichtlichen Gastfamilie Ihres
Kindes erhalten haben, sollten Sie genau überprüfen, ob die
Interessen der Familie ähnlich zu den Interessen Ihres Kindes
liegen.
Sollte Ihr Kind unter Allergien oder Asthma leiden, prüfen Sie, ob
es in einer Familie mit Haustieren oder Rauchern platziert werden
soll.
Seien Sie ganz besonders
wachsam, wenn Sie kurz vor der Abfahrt Ihres Kindes von der
Austauschorganisation unterrichtet werden, dass sich eine plötzliche
Änderung in der für Ihr Kind ausgewählten Gastfamilie ergeben hat.
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass es sich beispielsweise „aufgrund
einer Ehescheidung oder unvorhersehbarer Umstände“ nicht mehr um die
selbe Gastfamilie handelt, so bereitet dies dem CSFES größte Sorgen.
Er wird Ihnen in diesen Fällen mitgeteilt werden,
dass stattdessen eine Willkommensfamilie Ihren Sohn oder Ihre
Tochter erwartet. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dies dazu
führen kann, dass Ihr Kind möglicherweise innerhalb mehrerer
Willkommensfamilien hin- und hergeschoben wird, bevor eine
„permanente“ Gastfamilie sicher gestellt werden kann. Führt die
Austauschorganisation vorab geeignete Überprüfungen der
Willkommensfamilien durch, inklusive der
Fingerabdruck-/Führungszeugnisüberprüfungen?
Die Vorschriften des United States Department of State (Anm.d.Ü.: US-Außenministerium), Abschnitt
62.25 (d) (3) legen folgenden Passus fest:
„Versichern Sie sich, dass kein
Repräsentant der Austauschorganisation sowohl als Gastfamilie als
auch als Gebietsleiter für einen Austauschschüler fungiert, den der
Repräsentant der Austauschorganisation gegebenenfalls als Gast
aufnimmt.“
Ihr Sohn oder Ihre Tochter sollte in keiner
Familie untergebracht werden, in welcher die Gastmutter oder der
Gastvater gleichzeitig Leiter, Gebietsvertreter oder regionaler
Leiter der Austauschorganisation ist. Hierdurch wäre keine
Neutralität gewährleistet in dem Fall, dass Ihr Sohn oder Ihre
Tochter Sorgen oder einen Notfall hat.
Gesicherte Highschool-Platzierung:
Haben Sie ein Bestätigungsschreiben der Highschool erhalten, bei
welcher Ihr Sohn/Ihre Tochter antreten wird?
Die Vorschriften des United States Department of State besagen
hierzu unter dem Abschnitt 62.25 (f) (4): „Unter keinen Umständen
darf ein Programmsponsor den Eintritt eines Schüles in die USA
ermöglichen, wenn keine gesicherte Schulplatzierung zur Verfügung
steht.“
Schülerausweispapier:
Die Vorschriften des United States Department of
State besagen hierzu unter dem Abschnitt 62.25 (g) (4): „Es handelt
sich um ein Ausweispapier, auf welchem der Name des Schülers, die
Gastfamilienadresse und Telefonnummer in den USA sowie eine
Telefonnummer, die in einem Notfall die sofortige Kontaktaufnahme
mit dem Department of State und dem Programmsponsoren sicherstellt,
eingetragen sind. Diese Ausweispapiere können noch vor der Abfahrt
aus dem Heimatland oder bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten
zur Verfügung gestellt werden.
An die Eltern: Stellen Sie sicher, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter diese
Information besitzt, zusammen mit einer Telefonnummer, die eine
sofortige Kontaktaufnahme mit dem Department of State bzw. dem
Programmsponsoren sicherstellt.
Sollte Ihrem Kind kein
Schülerausweispapier zusammen mit der oben aufgeführten Information
vor der Abfahrt bzw. beim Eintritt in die Vereinigten Staaten zur
Verfügung gestellt werden, so benachrichtigen Sie bitte sofort das
CSFES.
Fragen Sie, wer das letzte Sagen hinsichtlich der
Auswahl einer Gastfamilie hat. Wenn Sie bezüglich der Familie
Bedenken haben (Alter der Gasteltern usw.) und Ihnen gleichzeitig
mitgeteilt wird, dass Sie die Familie akzeptieren müssen – so
stellen Sie weitere Fragen.
Das CSFES bittet die Eltern um Folgendes:
- Bitten Sie um Ausgabe einer Kopie der
Kinderschutzregelungen der für die Platzierung des Schülers
zuständigen Agentur.
- Bitten Sie um eine schriftliche Garantie, dass
das Heim der Gastfamilie überprüft und die Privatsphäre des Schülers
im Bade- und Schlafzimmer sichergestellt ist.
- Stellen Sie sicher, dass dem Kind bewusst ist,
worin der Tatbestand der sexuellen Belästigung besteht, unter
Anbetracht der Tatsache, dass den meisten Vergewaltigungen ein
Berühren der Schenkel, Kommentieren der sexuellen Anziehungskraft
des Schülers, „zufälliges“ Berühren der Brüste usw. vorangeht, wobei
die Nichtbeachtung dieser Umstände den Straftäter zu der Überzeugung
gelangen lässt, dass sein weiteres Vorgehen für den Schüler
akzeptabel sein muss.
- Fragen Sie die Agentur, ob sie dem Schüler
Telefonnummern an die Hand gibt, die er im Falle des Auftretens
missbräuchlicher Handlungen anrufen kann (Polizei, Notfallzentren
für Vergewaltigungsopfer usw.). Wenn nicht, sollten Sie von dieser
Agentur Abstand nehmen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihrem Kind sein Pass und
das Rückflugticket zugänglich gemacht werden, wenn sich eine
unakzeptable Situation ergibt.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind weiß, wie es
aus Übersee zu Hause anrufen kann.
- Stellen Sie sicher, dass es weiß, wie es sein
Landeskonsulat kontaktieren kann, im Falle von Problemen, die von
der Agentur außer Acht gelassen werden.

diesen Ratschlag als PDF zum Ausdrucken
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Telefonischer Beratungsdienst der ABI bei Sprachreisen / Gastschulbesuch:
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WICHTIG:
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Informieren Sie sich bei uns, bevor Sie einen
Vertrag abschließen und nicht erst dann, wenn Sie bereits gebucht
haben.
-
Wir geben Broschüren über Sprachreisen /
Sprachkurse im Ausland und den Gastschulbesuch (High School) heraus
und unterhalten zudem für Abnehmer der Broschüre(n) einen kostenlosen
telefonischen Beratungsdienst (Kurz-Auskunft).
Auskunftsgeberin ist die Autorin der Broschüren, Barbara Engler
von
Montag bis Freitag jeweils von 11.00 bis 12.00 Uhr
unter
den Nummen
0711 - 227 00 73 oder 0711 - 220
216 32.
Eine ausführliche Beratung außerhalb dieser Zeit ist
gegen eine Beratungsgebühr möglich.
Per E-mail
b.engler@abi-ev.de
oder unter abiengler@aol.com
können Sie Frau Engler direkt erreichen.
Anm:
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externer Links, die auf dieser oder einer anderen Seite
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