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.Lange Straße 51
70174 Stuttgart

Telefon: 0711 - 220 216 30
Fax: 0711 - 220 216 40

E-mail: info@abi-ev.de Internet: www.abi-ev.de

 

 

AKTUELLE INFORMATIONEN ...

... stets auf dem neuesten Stand aufbereitet von der Verfasserin der ABI - Broschüren zu Sprachreisen und Schüleraustausch,
Frau Barbara Engler
Sprachreisenspezialistin,
Autorin und Pressesprecherin der ABI e.V. in Stuttgart.

Bei noch offenen Fragen:                      

0711 - 220 216 30 / 32
&  0711 - 227 00 73

oder
per E-Mail
b.engler@abi-ev.de 

 

Themenübersicht:

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ICH MUSS WEG

Februar  2012

Weitere Informationen hierzu als PDFDie gemeinnützige
AKTION BILDUNGSINFORMATION E.V. Stuttgart, wird durch Frau Barbara Engler
auch als Referentin
(siehe auch Ratschläge für Sprachreisen) ...
und ...

... | weitere Informationen als PDF | ...

... auf der Informationsbörse repräsentiert

ICH
MUSS
WEG
!

9. Jugendinfomesse zu
    Auslandsaufenthalten
        (www.jugendinfomesse.de)

Messe, Programm und Kulturevent
findet am 
4. und 5. Mai 2011 im Stuttgarter Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart (Mitte)

.......... im 3ten Stock im Großen Sitzungssaal statt.
 

Anfragen unter

info@tipsntrips.de
bzw. bei der ABI unter
bengler@abi-ev.de

 

 

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Neuerscheinung!!
             ABI - Ratgeber für Kinder und Jugendliche


10. Oktober 2011

Englisch lernen in Europa,

Schüler- Sprachreisen und Schulbesuch
für Kinder und Jugendliche
in Großbritannien, Irland und Malta

Artikel Nummer 01.2

262 Seiten, Schutzgebühr: EUR 16,- inkl. Versandkosten.

 

Schwerpunkt des Ratgebers ist die Marktübersicht mit Preisen und Leistungen von deutschen Veranstaltern, die nach ABI - Kriterien geprüft wurden.

Weiterhin Entscheidungshilfen, juristische und pädagogische Ratschläge, eine Bewertung der Geschäftsbedingungen, Informationen zum Freiwilligendienst, etc.

Kurz:
Alle wichtigen Fakten zu diesen wichtigen Programmen der Jugendbildung.

 

Weitere Informationen bei der ABI e.V. unter

http://www.abi-ev.de/broschueren.htm
bzw.
www.abi-ev.de/englisch012/


und auch per Telefon: 0711 - 220 216 30

sowie aktuell in unsere Presseinfo
(siehe hierzu auch die weiteren Pressemitteilungen)

Bestellung:

  • ONLINE: http://www.abi-ev.de/brobest.htm,
  • per Faxformular: http://www.abi-ev.de/fax/
    über Telefonnummer 0711 – 220 216 40
     
  •  

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    Neue Deadline
         für J1 - USA - Austauschprogramm


    Superaktuelle Mitteilung vom 29.08.2011:

    Hoffnung für noch nicht platzierte J-1-Austauschschüler in die USA:

    Platzierungs - Deadline
    vom 31.08. auf den 07.09.2011
    verschoben.

    Deadline für die Platzierung der  Austauschschüler ist der 31.08.2011
    bzw. 15.1.2012 für das Frühjahresschulhalbjahr.

    Wegen Hurricane Irene hat das Department of State (DoS)  die Frist um eine Woche auf den  * 07.09.2011 * verschoben
    (mit Mail vom 26.8.11 an die amerikanischen Austauschorganisationen).

    Demzufolge haben die Organisationen noch eine weitere Woche Zeit für ihre Platzierungen und noch nicht platzierte Austauschschüler können hoffen, einen Platz in die USA zu bekommen.

    gez. Barbara Engler
     

     

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    Neue Regularien
        beim J1 - Austauschprogramm
        in den  USA  treten in Kraft!


     April 2011

    Definitive Vorschriften des Departments of State (DOS) ...
    ...  für den Besuch öffentlicher Schulen mit dem J-1 Visum, ...
    ...  in Kraft getreten am 27.11.2010.

    Die Vorschriften finden ab dem Schuljahr 2011/2012 Anwendung.

    Die Vorschriften sind ab Seite 7 in der PDF Datei nachzulesen:

    http://exchanges.state.gov/media/office-of-private-sector-exchanges/pdfs/rulemaking-docs/high-school-final-rule-10_27_2010.pdf

    Auf den einleitenden Seiten (Seiten 1 bis 7) stehen weitere interessante Informationen über die Zielsetzungen des State Department im Zusammenhang mit dem Student Exchange Program.

    Der Link wurde der ABI e.V. von einem Verbraucher am 07.04.2011 zugesandt.

     

    November 2010


    Probleme beim Schüleraustausch in den USA:

    Achtung – wichtig:

    Die Vorschriften wurden am 27.10.2010 vom Federal Register / Vol. 75, Nr. 207 veröffentlicht und treten nach Ablauf von 30 Tagen nach Veröffentlichung in Kraft. Sie finden ab dem Schuljahr 2011 / 2012 Anwendung.

    siehe hierzu auch:

    http://www.regulations.gov/index.cfm

    http:/www.gpo.gov/fdsys/pkg/
    FR-2010-05-03/html/2010-10168.htm


    Eine deutsche Übersetzung der zusammengefassten aktuellen Highlights befindet sich in der neuen ABI - Broschüre

    Schuljahresaufenthalte USA.

    Die verschärften Bestimmungen bezeugen die Wichtigkeit, die dem Wohlergehen und vor allem der Sicherheit der Austauschschüler beigemessen wird. Eine Pflichtlektüre für jeden, der sich für einen Austausch in die USA interessiert!

     

     

    Das für den Schüleraustausch zuständige Department of State hat seit 01.08.2009 eine kostenlose 24 - Stunden - Notfall - Telefonnummer eingerichtet:

    1 - 866 - 283 - 9090

    Die Telefonnummer dient Austauschschülern, Gastfamilien und Dritten dazu, Umstände zur Kenntnis zu geben, welche die Gesundheit oder Sicherheit von Austauschschülern beeinträchtigen.

    Siehe hierzu auch:

    http://exchanges.state.gov/youth/helpline.html


    Die ABI e.V. informiert hierzu durch Pressemitteilungen.
     

    Anfragen bei der ABI unter bengler@abi-ev.de 

    
          
                    

     

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    Teilreisewarnung

    April 2011

    Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der aktuellen Lage vor Aufenthalten im Krisengebiet im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung). Von nicht erforderlichen Reisen nach Japan wird abgeraten.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen in der Region um die Atomkraftwerke Fukushima und im Großraum Tokyo/Yokohama zu prüfen, ob ein Aufenthalt in Japan weiterhin erforderlich ist. Falls dies nicht gegeben ist, sollte eine Ausreise außer Landes mit kommerziellen Mitteln in Erwägung gezogen werden, insbesondere von Familien mit Kindern.

    Quelle Auswärtiges Amt, www.auswaertiges-amt.de Stand 15.03.11

    „Kündigung wegen höherer Gewalt“

    aus 651j BGB in Verbindung mit § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Absatz 4, Satz 1 BGB

    Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

    Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs.3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

    Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern.

    Nach § 651j Satz 2 BGB sind die Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    bengler@abi-ev.de

     

     


      
     
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    Parlamentarisches Patenschafts - Programm

    Stuttgart, den 23. Januar 2011

     

    Das Parlamentarische Patenschafts - Programm ist
    eine Initiative des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA und dient dem Deutsch - Amerikanischen Jugendaustausch.

    Für die Teilnahme am PPP können sich bewerben:

    1. Schüler(Innen) an allgemeinbildenden Schulen, die zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind.
       
      Von den Bewerbern werden gute Schulleistungen und im Alltag brauchbare englische Sprachkenntnisse erwartet.
       

    2. Junge Berufstätige, die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 22 Jahre als sind.

    Für das Schuljahr 12/13 (2011) ist dieses Jahr Anmeldeschluss am 03.09.2011.

    Neue Infos sind auf der WEB-Seite des Deutschen Bundestages eingestellt:

    http://www.bundestag.de/ppp

    Über den Bewerbungsgang informiert ein vom Deutschen Bundestag herausgegebenes Faltblatt, das unter anderem auch den Schulen zugeht.

    Das Merkblatt ist auf Anforderung erhältlich bei der

    Verwaltung des deutschen Bundestags
    - Referat WI 4 -
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    im Internet unter der URL   http://www.bundestag.de/ppp

     
    Grundlegend sind bei Aufenthalten in den USA die dort geltenden Einreisebestimmungen zu berücksichtigen. Diese ändern sich zur Zeit immer wieder.

    Die Webadresse der Amerikanischen Botschaft lautet:
    http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/

     
    N
    atürlich finden Sie die wichtigen Grundinformationen über Austauschprogramme mit und in den USA in unserer ABI e.V. - Broschüre "Schuljahresaufenthalte USA".

    Barbara Engler
    Pressereferentin

    (alle Angaben ohne Zusicherung und Gewähr)

     

     

     

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    Warnhinweis der ABI

    April 2011

    Die gemeinnützige
    AKTION BILDUNGSINFORMATION E.V. Stuttgart,
    warnt:

    Die ABI e.V. stellt fest, dass zunehmend im Vertragsangebot an den Kunden Klauseln "nachgeschoben" werden, die  nicht in den Geschäftsbedingungen enthalten sind und die häufig  zu Lasten des Reisenden gehen.

    Bitte vergleichen Sie die Geschäftsbedingungen, die Ihnen bei der Bewerbung vorliegen und die Bedingungen im Vertragsangebot. Wenn Unterschiede vorhanden, informieren Sie uns bitte. Wir überprüfen die Bedingungen.

    bengler@abi-ev.de

     

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    WEGE INS AUSLAND

    März 2011

    Die gemeinnützige
    AKTION BILDUNGSINFORMATION E.V. Stuttgart,
    wurde durch Frau Barbara Engler
    (siehe Ratschläge für Sprachreisen) ...

    ... auf der Informationsbörse

    Wege ins Ausland“ am 8. Februar 2011
    Die Messe für Auslandsinteressierte“

    UniMensa Köln (freier Eintritt)

    www.wege-ins-ausland.info

    repräsentiert

     

     

     

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    Schüler - Auslands - BAFÖG:

    Oktober 2010

    AKTUELL ZU BAFÖG AB OKTOBER 2010

    Für alle, die Anspruch auf BAFÖG - Leistungen haben, und darüber hinaus, dass eine Förderung des Schuljahres im Ausland auch dann besteht, wenn keine Anrechnung auf den Schulbesuch im Inland erfolgt, der Auslandsschulbesuch also eingeschoben wird :

    Der maximale Zuschuss beträgt EURO 465,- pro Monat.

    Auch Absolventen einer Realschule können gefördert werden, wenn sie nachweisen, dass sie in eine gymnasiale Oberstufe oder Fachoberschule aufgenommen worden sind.

    Der pauschale Zuschuss zu den Reisekosten wurde gekürzt:
    Er wird weiterhin für eine Hin- und Rückreise ohne Nachweis wie folgt bewilligt:

    • innerhalb von Europa pro Reise:
      EURO 250,- insgesamt EURO 500,-

      außerhalb von Europa pro Reise:
      EURO 500,- insgesamt EURO 1.000,-

       

    • In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise bewilligt werden (mit Nachweis).
       

    Nähere Infos unter  0800 - 223 63 41
    www.bafoeg.bmbf.de bzw.
    www.bafög.de

    oder in den

    ABI - Broschüren über Gastschulaufenthalte
    www.abi-ev.de/broschueren.htm

     

     

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    BAFÖG &
                Hochschulzugang

     

    1. Förderungsleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

      Wichtig für alle, die Anspruch auf BAföG haben:
       
      Bei einem Auslandsschulbesuch von mindestens 6 Monaten wird ein monatlicher Höchstsatz bewilligt. Ferner wird ein Zuschuss zu den Reisekosten gewährt.

      Bei Schüler/innen von Gymnasien und Berufsfachschulen
      innerhalb eines Schuljahres

      innerhalb Europas:
       
      für zwei Hin- und Rückfahrten pro Schuljahr je Fahrt EURO 250
      = EURO 500,- insgesamt
      (Änderung siehe SCHÜLER-AUSLANDS-BAFÖG)

      außerhalb Europas:

      für zwei Hin- und Rückfahrten pro Schuljahr je Fahrt EURO 500
      = EURO 1.000.
      (Änderung siehe SCHÜLER-AUSLANDS-BAFÖG)

      Bei einer Dauer von 6 Monaten halbiert sich der Zuschuss.

      Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Auslandsschulbesuch anerkannt, wird.


      Auskünfte unter der kostenlosen Hotline

                    
      0800 223 63 41 oder auf www.das-neue-bafoeg.de
                                         bzw. unter
      www.bafög.de

      Weitere Informationen in den ABI-Broschüren

                     www.abi-ev.de/broschueren


      Ein Nachtrag zu der Broschüre
      "Nach Frankreich - der Sprache wegen":

      Für ganz Frankreich ist für BAföG
      das Amt für Ausbildungsförderung in Ingelheim zuständig:

      Telefon: 06132 - 7870
      E-mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de


       
    2. Für Schüler mit Abschluss der Klasse 10;
      z.B. Realschüler:


      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen beim Besuch einer Schule
      in Neuseeland mit dem Schulabschluss NCEA die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erwerben.

      Weitere Informationen unter www.anabin.de

      oder

      bei der ABI e.V..

      Beim Gastschulaufenthalt in die USA muss glaubhaft versichert werden, dass nach Rückkehr eine Schule besucht wird.

       

    3. Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):

      Eine Förderung des Schuljahres im Ausland besteht auch dann, wenn keine Anrechnung auf den Schulbesuch im Inland erfolgt, der Auslandsschulbesuch also „eingeschobener“ wird.
       


    Stuttgart, den 20.11.10 Barbara Engler

     

     

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    SCHÜLERAUSTAUSCHMESSE

    Mai 2010

    Die gemeinnützige
    AKTION BILDUNGSINFORMATION E.V. Stuttgart,
    wurde durch Frau Barbara Engler (auch als Referentin)
    (siehe Ratschläge für Sprachreisen) ...

    ... auf der ...

    Schüleraustauschmesse
    siehe

    www.schueleraustausch-messe.de

    am 05. Juni 2010
    in Bremen

    repräsentiert.

    Anfragen bei der ABI unter bengler@abi-ev.de

     

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    Anerkennung des Schuljahres
    und mittlerer Bildungsabschluss bei G8
        (in 12 Jahren zum Abitur)

    12.05.2010

    Mit Abschluss der Klasse 9 und Versetzungsentscheidung in Klasse 10
    wird grundsätzlich ein Gastschulbesuch im Ausland anerkannt.
    Die Schullaufbahn wird mit Eintritt in Klasse 11 weiter geführt.
    (Gesamtzeit bis zum Abitur: 12 Jahre).

    Die andere Möglichkeit: Nach Rückkehr aus dem Ausland,
    Wiedereinstieg in die 10. Klasse. (Gesamtzeit bis zum Abitur: 13 Jahre).

    Eine weitere Möglichkeit ist, in der 10. Klasse nur einige Monate (am besten
    während des 1. Schulhalbjahres) eine Schule im Ausland zu besuchen.
    Für die Versetzung in Klasse 11 zählen die am deutschen Gymnasium erbrachten Noten bzw. kann eine Leistungsfeststellungsprüfung angeordnet
    werden.

    Wichtig, wenn die 10. Klasse „übersprungen“ wird:
    Mittlerer Bildungsabschluss (frühere mittlere Reife):
    Der mittlere Bildungsabschluss wird nur mit Versetzungsentscheidung
    in Klasse 11 oder in Klasse 12 erworben.

    Bitte besprechen Sie mit Ihrem Schulleiter die Möglichkeiten eines Gastschulbesuches. Da in Deutschland Kulturföderalismus herrscht, gibt es unterschiedliche Regelungen, je nach Verwaltungsvorschriften der Bundesländer.

     

     

     

     

    Juli 2009

    Rundschreiben
    an alle Schulleitungen
    an den Elternbeirat
    an die Redaktion der Schülerzeitung
     

     

    Sprachreisen /
    Schüleraustausch und Gastschulaufenthalte:

    aber gewusst wie und wo?

    Unabhängige Verbraucherschutzorganisation sorgt für Klarheit!

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Die ABI - Aktion Bildungsinformation e.V., ist eine gemeinnützige und unabhängige Verbraucherschutzorganisation im Bildungsbereich, gegründet vor über 40 Jahren von Studenten verschiedener Universitäten mit dem Ziel, den Bildungswillen in der Öffentlichkeit zu stärken.

    Weitere Informationen zu den Aufgaben der ABI e.V.

     http://www.abi-ev.de/40jahre

    Sie sind auf der Suche nach einer passenden Sprachreise oder Schüleraustausch?

    Wir helfen Ihnen durch Broschüren und individuelle Beratung. Dazu dient unsere jahrzehntelange Marktbeobachtung und -Kontrolle in diesem Bereich.

    Aufgenommen in der Marktübersicht der Broschüren sind deutsche Veranstalter mit ihren Preisen und Leistungen, welche die ABI - Prüfkriterien erfüllen.
    Bewertungslisten helfen bei der Auswahl des richtigen und seriösen Angebots.
    Im weiteren           
    http://www.abi-ev.de/broschueren


    Ratschläge für Sprachreisen und Gastschulaufenthalte sind unter

    http://www.abi-ev.de/ratschlaege

    eingestellt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AKTION BILDUNGSINFORMATION E.V.
    gez.
    Barbara Engler
    (Abteilungsleiterin)

     

     

     

     

     

    | ABI - Broschüren |  zu Sprachreisen/ -kursen und Schüleraustausch weltweit:

    weitere Broschüre der ABI e.V. zu Sprachreisen und Sprachkursen Broschüre der ABI e.V. zu Sprachreisen und Sprachkursen Broschüre der ABI e.V. zu Sprachreisen und Sprachkursen Broschüre der ABI e.V. zu Sprachreisen und Sprachkursen Broschüre der ABI e.V. zu Sprachreisen und Sprachkursen Broschüre der ABI e.V. zu Sprachreisen und Sprachkursen Broschüre der ABI e.V. zu Sprachreisen und Sprachkursen
     

     

     Käuferservice

    Abnehmer von Broschüren haben die Möglichkeit, offene Fragen telefonisch mit der Verfasserin der Broschüren, Frau Barbara Engler, unter der Telefonnummer 

    0711 - 220 216 30 / 32
    0711 - 227 00 73

    oder per E-Mail an b.engler@abi-ev.de abzuklären. 

     

    Lesen Sie hier die Checkliste Sprachreisen für Fach- und Führungskräfte der Sprachreisenberaterin Barbara Engler von der gemeinnützigen Aktion Bildungsinformation e. V. in Stuttgart  [mit Java starten] 

    Lesen Sie hierzu auch unsere


    Weitere Ratschläge der ABI-Aktion Bildungsinformation e.V in Stuttgart, einer gemeinnützigen und unabhängigen Verbraucherschutzorganisation im Internet unter

     

    Aktion Bildungsinformation e.. Stuttgart Verbraucherschutz in Bildungsfragen Bildungsberatung Sprachreisen Schüleraustausch Auslandsaufenthalt Schülerkurse gemeinnütziger Verein 0711 220 216 30

    Lange Str. 51; 70174 Stuttgart

    Tel.: 0711 - 220 216 30
    Fax:0711 - 220 216 40

    E-mail: info@abi-ev.de  Internet: www.abi-ev.de

     

    Der direkte Weg zur ABI e.V. 70174 Stuttgart, Lange Str. 51, zwischen Rotebühlplatz und Liederhalle - der Plan kann durch Anklicken vergrößert werden (780 x 580)

    anklicken = vergrößern


     

    Gemeinnütziger Verein ,,Aktion Bildungsinformation e.V." gegründet
    von Studenten der Universitäten Stuttgart und Tübingen und der Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden Württemberg.

    BW Bank Stuttgart (BLZ 600 501 01) Konto 7871 520 798 (IBAN DE95 6005 0101 7871 5207 98)
    Postbank Stuttgart (BLZ 600 100 70) Konto 7476 - 705 (IBAN DE70 6001 0070 0007 4767 05 BIC PBNKDEFF)

    www.abi-ev.de 2009