ABI
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Presseinformation vom 14.08.2002
Neues Urteil in Sachen
Schüleraustausch:
Kündigungsrecht
der Veranstalter vor Reisebeginn eingeschränkt.
Seit über 30 Jahren sind vorrangige
Ziele der gemeinnützigen ABI - Aktion Bildungsinformation e.V. in Stuttgart Aufklärung
und Verbraucherschutz im Bildungsbereich. Dazu gibt sie Informationsbroschüren heraus und
geht notfalls mit Hilfe der Gerichte gegen unzulässige Geschäftsbedingungen der Anbieter
vor.
Jetzt hat sie ein weiteres Mal ein sehr verbraucherfreundliches Urteil zugunsten der
Schüler und deren Eltern erstritten, die einen Gastschulaufenthalt in den USA gebucht
haben. Ein Veranstalter hatte in seinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass er den
Vertrag vor dem Aufenthaltsbeginn kündigen kann, wenn sich beim Schüler gegenüber den
Angaben im Bewerbungsgespräch oder in den Bewerbungsunterlagen
Veränderungen ergeben.
Das Landgericht Köln hat nun in einem Beschluss vom 17.7.2002, AZ: 26 0 141/00
ausdrücklich bestätigt, dass eine solche Kündigungsklausel allenfalls dann zulässig
ist, wenn sie ganz ausdrücklich klarstellt, dass sich das Kündigungsrecht nicht auf
Umstände beziehen kann, die dem Anbieter des High-School-Aufenthalts vor Vertragsschluss
bereits bekannt waren oder bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt bekannt sein konnten.
Spricht ein Anbieter von High School-Aufenthalten gleichwohl eine solche Kündigung aus,
so handelt es sich hier nicht um eine zulässige Kündigung, sondern um einen schlichten
Vertragsbruch, der entsprechende
Schadensersatzansprüche des Schülers auslösen kann.
Bereits jetzt beginnen die Bewerbungen/Anmeldungen für das Schuljahr 2003/04 im Ausland,
insbesondere für die USA. Eine sehr gute Entscheidungshilfe bietet die ABI-Broschüre
"Schuljahresaufenthalte USA".
Nähere Informationen unter
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oder
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30 / 32 sowie 0711 - 22 7 00 73.
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Barbara Engler (Presserefentin)
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